1. Buchungs- und Zahlungsbedingungen:
a) die Buchung für den oben genannten Raum zu den vereinbarten Terminen ist verbindlich, wenn der Untermieter bis zwei Wochen nach Abschluss des Vertrages den Gesamtbetrag (Miete) auf das Konto des Vermieters geleistet hat. Weitere, anfallende Kosten wie Catering und Personal werden unmittelbar vor der Veranstaltung in Rechnung gestellt und per Vorkasse beglichen werden. ACHTUNG: Sollten nicht alle Kosten vor der Veranstaltung beglichen sein, gilt die Veranstaltung als vom Kunden kurzfristig storniert und §3 c)
tritt in Kraft.
b) Gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Zeiten, werden nicht zurückerstattet. Zusätzlich benötigte Mietzeit wird laut aktuellem Stundensatz in Rechnung gestellt.
c) Ist die Frist zwischen Vertragsabschluss und Miettermin kürzer als fünf Wochen, so wird die Gesamtzahlung unmittelbar bei Vertragsabschluss fällig. Die Regelung gilt als verbindlich für alle vereinbarten Termine.
d) Fortlaufende Anmietung: die Miete ist zahlbar als Dauerauftrag und ist bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats zum Monatsanfang fällig. Die Regelung gilt als verbindlich für alle vereinbarten Termine.
e) Eine Anmietung ist nur ab mindestens zwei Stunden möglich.
f) Eine Kaution in Höhe von 200,-€ wurde vorab überwiesen oder in Bar hinterlegt und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet.
2. Widerrufsrecht/ Kündigung:
a) dieser Vertrag kann innerhalb von 10 Tagen nach Unterzeichnung vom Vermieter oder Untermieter widerrufen werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als verbindlich für alle vereinbarten Termine und die Miete wird termingerecht fällig.
b) Der Mietvertrag kann von einem der beiden Vertragspartnern ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die andere Partei ihren Pflichten aus diesem Vertrag nicht nachkommt.
c) Das gilt insbesondere auch, wenn der Untermieter den Raum unabgesprochen Dritten überlässt oder gar weitervermietet.
d) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form per Brief oder Email.
e) Bei fortlaufenden Kursen, für die kein Vertragsende vereinbart wird, gilt für die Vertragspartner eine Kündigungsfrist von acht Wochen ab Eingang der schriftlichen Kündigung. Besteht das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr, so verlängert sich die Frist auf zwölf Wochen.
3. Stornoklausel:
a) bis 30 Tage vor der Buchung ist eine kostenfreie Stornierung möglich
b) bis 7 Tage vor der Veranstaltung werden 50% der Kosten der jeweiligen Anmietung berechnet
c) ab dann werden die vollen Kosten inkl. Catering u.Ä. fällig.
d) In jedem Fall entstehen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,-€.
ACHTUNG: Sollte es zu einem corona-bedingten Lockdown kommen, erstellen wir eine Gutschrift und die Anzahlung bleibt für einen Ausweichtermin bestehen.
4. Haftungsausschluss:
Nach Absprache mit dem Vermieter ist es dem Mieter gestattet, persönliche Gegenstände (z.B. Instrumente, Verstärker, Bücher, Laptops) in den angemieteten Räumen zu deponieren. Hierfür übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung. Dies geschieht ausdrücklich auf Wunsch und Risiko des Mieters.
5. Einhaltung der Zeiten:
Der Untermieter hat dafür zu sorgen, die vereinbarten Zeiten nicht zu überschreiten und nachfolgenden Mietern zu ermöglichen, die gemieteten Räume pünktlich zu übernehmen. Außerdem muss der Raum ausreichend gelüftet und gesäubert hinterlassen werden. Hierzu verpflichtet sich der Mieter zu einer Anmietung 15 min vor und 15 min nach der eigentlichen Nutzung.
6. Lautstärke:
Bei Überschreiten normaler Zimmerlautstärke verpflichtet sich der Untermieter, die Fenster und die Tür geschlossen zu halten. Einschränkungen, die sich aus Beschwerden der Nachbarn ergeben, gehen nicht zu Lasten des Vermieters.
7. Behandlung der Einrichtung:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es dem Mieter untersagt ist, die Exponate einer laufenden Ausstellung während seiner Mietzeit ab- oder umzuhängen. Außerdem dürfen keine Gegenstände, Essen oder Getränke auf den Instrumenten deponiert werden. Des Weiteren ist es untersagt, sowohl die Pflanzen als auch die Möbel zu verrutschen.
8. Aufräumen:
Die Räumlichkeiten müssen in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen werden. Müll ist zu entsorgen. Außerdem sind die Fenster nach Nutzung zu schließen, die Heizung ist auszudrehen, Lichter sind auszuschalten und die Tür ist abzuschließen.
9. Stromverbrauch:
Bei überdurchschnittlichem Stromverbrauch behält sich der Vermieter eine Extrastrompauschale in Höhe von pauschal 200,-€ zu berechnen.
10. Müllentsorgung:
Der Untermieter ist für die Müllentsorgung selbst zuständig. Auch hier behält sich der Vermieter vor, bei Nichteinhalten eine Pauschale in Höhe von 100,-€ zu berechnen
11. Rauchverbot:
Im Studio herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur im Hof gestattet.
12. Leihequipment:
Sollte der Beamer Teil der Vermietung sein, weisen wir darauf hin, dass wir ein HDMI- Kabel (beidseitig abgerundet mitliefern. Sollten Adapter benötigt werden, so können diese gegen ein Pfand in Höhe von 50,-€ (einzeln) oder 150,-€ (Set mit allen gängigen Adaptern) zur Verfügung gestellt werden. Eine Kabeltrommel kann gegen 50,-€ entliehen werden. Mehrfachstecker, XLR- Kabel, Klinkenkabel und Andere werden ebenfalls gegen ein Pfand in Höhe von 10,- €/Stück zur Verfügung gestellt.
13. Türcode und Schlüssel:
a) Der Mieter erhält in regelmäßigen Abständen auf die beim Vermieter hinterlegte Email- Adresse einen sechsstelligen Code, der die Haupteingangstür öffnet. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die angegebene Adresse auf dem aktuellen Stand zu halten.
b) Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Kulturwerkstatt ist nur zu den gebuchten Zeiten und dem gebuchten Raum gestattet.
c) Mir ist bekannt, dass der Verlust des Schlüssels den Ausbau der Schließanlage nach sich zieht und mir daraus Kosten von mindestens 2.000,-€ entstehen. Von daher wird empfohlen, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
d) Jegliche Weitergabe von Codes und/oder Schlüsseln ist insbesondere im Interesse des/der empfangsberechtigten Schlüsselinhabers/in untersagt.
14. Nutzungszweck:
Der Untermieter nutzt die Räumlichkeiten für den gebuchten Zweck. Die Weitervermietung ist untersagt.
15. GEMA/Kartenverkauf/KSK (bei öffentlichen Veranstaltungen) Es handelt sich um ein reines Mietverhältnis. Die Kulturwerkstatt Hamburg ist nicht Veranstalter des
Konzertes/Events, das heißt, dass sowohl alle anfallenden GEMA- Gebühren, KSK- Beiträge für zu verwertende Kunst und anfallende Gebühren für Vorverkauf und mögliche Vorsteuerbeträge von dem Untermieter selbst abgeführt, bzw. getragen werden.
16. Parken:
Zur Kulturwerkstatt gehören die Parkplätze 35, 36, 41, 42, 43, 44, 45. Diese können jederzeit benutzt werden, die Nutzung aller anderen Plätze geschieht auf eigenes Risiko.
17. Stimmung Instrumente:
Der Vermieter sorgt für eine regelmäßige Stimmung der Instrumente sowohl zu Beginn als auch am Ende der Heizperiode eines Jahres. Sollte der Untermieter weitere Stimmungen für seine Veranstaltungen/Workshops wünschen, können diese auf seinen Wunsch gegen Bezahlung beim Vermieter in Auftrag gegeben werden. Die marktüblichen Preise hierfür richten sich nach dem Klavierbauer des Vermieters.
18. Haftung
a) Beschädigungen und Beanstandungen an den Räumlichkeiten und den mit überlassenen Gegenständen sind zur Rechtswahrung unverzüglich zu benennen und dem Vermieter mitzuteilen.
b) Der Untermieter haftet für die Beschädigung der Einrichtung oder der Entwendung von Eigentum durch ihn oder seine Teilnehmer.
c) Vom Untermieter zu verantwortende Schäden am Nutzungsobjekt werden von dem Vermieter auf Kosten des Untermieters beseitigt.
d) Der Vermieter haftet nicht für Personen- Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Räume durch den Untermieter entstehen.
e) Für Schäden durch höhere Gewalt haftet der Vermieter nicht. Sollte die Nutzung durch einen solchen Schaden ausgeschlossen sein, verzichtet der Vermieter für diese Zeit auf die Entrichtung des Nutzungsentgelts.
f) Der Untermieter ist verpflichtet, den Vermieter von allen Ansprüchen seiner Vertragspartner bzw. Mitnutzer freizuhalten.
g) Der Untermieter hat eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Vertrag dem Vermieter auf dessen Wunsch nachzuweisen.
19 Schlussbestimmungen:
Nebenabreden oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.